STEUERN SPAREN
MIETERTRAG
DER STEUERSPARER
DAS MAXIMUM AN RENDITE DURCH
allesmachtsinn
Leipzig
Hier trifft die Liebe zur Baukunst vergangener Jahrhunderte auf interessante Sparmöglichkeiten dank Denkmal-Abschreibungen. Diese Immobilien sind heiß begehrt, Vermietbarkeit und Höhe der Mieteinnahmen sind ausgezeichnet, die Lagen etabliert und wer es verpasst wird in Zukunft den Satz über die Lippen bringen: Hätte ich doch damals ….
Sie möchten Ihre Steuerlast senken? Die attraktive Denkmal - AfA nach §7i, 7h ermöglicht es Ihnen, die Sanierungskosten über 12 Jahre abzuschreiben und einen hohen Anteil des Kaufpreises zurückzubekommen. Neben der erhöhten Abschreibung genießen Sie die monatliche Mietzahlung und jährliche lineare Abschreibung Ihrer neuen Immobilie. Als Eigennutzer erhalten Sie einen direkten Steuerabzugsbetrag gemäß § 10f EStG.
Dabei profitieren vor allem Anleger ab einem jährlichen Brutto Einkommen von 55.000 €, da die Steuerbelastung deutlich sinkt und somit das verbleibende Einkommen steigt. Die Einkommenssteuer kann bis zu 60% reduziert werden.
mögliche
Steuervorteile
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(1) Denkmalschutz-AfA (Absetzung für Abnutzung):
Eine der wichtigsten steuerlichen Vorteile bei Denkmalimmobilien in Deutschland ist die erhöhte AfA. Die reguläre Abschreibungsdauer für Gebäude beträgt in der Regel 2 bis 2,5 Prozent. Bei Denkmalimmobilien liegt die AfA in den ersten 8 Jahren bei 9 Prozent und in weiteren 4 Jahren bei 7 Prozent.
(2) Mieteinnahmen in Denkmälern:
Hohe Mieternachfrage durch begrenztes Angebot und der meist etablierten Lage. Emotionen durch die teils über 100 Jahre alten denkmalgeschützten Elemente sowie der erhöhte Deckenstandard im Altbau machen jedes Haus zu einem Unikat.
(3) Langfristige Wertsteigerung:
Gut restaurierte Denkmalimmobilien können im Laufe der Zeit an Wert gewinnen, insbesondere in begehrten Stadtvierteln oder historischen Stadtzentren.
(4) Veräußerungsgewinne:
Bei einem Verkauf von Denkmalimmobilien nach einer gewissen Haltefrist (meist 10 Jahre) sind mögliche Veräußerungsgewinne steuerfrei oder haben zumindest eine reduzierte Besteuerung, sofern die Immobilie im Privatvermögen gehalten wurde.